Luzerner NaturheilpraktikerInnen – Für Qualität und Kompetenz

Das Ziel des Vereins «Luzerner NaturheilpraktikerInnen» ist die Erhaltung, die gesetzliche Verankerung und die Förderung der professionellen und qualifizierten Naturheilkunde im Kanton Luzern.

NaturheilpraktikerInnen sind seit 2015 staatlich anerkannt

Im April 2015 wurde der Naturheilpraktiker/die Naturheilpraktikerin (NHP) als Schwei­zerischer Gesundheitsberuf mit eidgenössischem Diplom HFP staatlich aner­kannt. Im November 2015 konnte die erste Höhere Fachprüfung für Naturheil­praktikerInnen erfolg­reich durchgeführt werden. Das hatte Signalwirkung für ganz Europa. Endlich werden wir als das wahrgenommen und geschätzt, was wir auch wirklich sind: Naturheilkundliche Grundversorger!

Gemäss dem vom Bund genehmigten Berufsbild ist der Naturheilpraktiker und die Naturheil­praktikerin „eine Gesundheitsfachperson, die Krankheiten mit den Mitteln ihres Fachge­biets feststellt, lindert und zur Heilung anregt. Eigenverantwort­lich behandelt, berät, be­gleitet und unterstützt er/sie Menschen bei akuten und chro­nischen Gesundheitsstörun­gen auf der Grundlage von alternativmedizinischen Behandlungskonzepten“. Mehrheit­lich arbeiten Naturheilpraktiker/innen selbständig in eigener Praxis.

Situation im Kanton Luzern verbessert

Bis 2006 galt für professionell arbeitende NHP eine kantonale Praxisbewilligung. 2006 trat ein neues Gesundheitsgesetz in Kraft. Die Praxisbewilligung für NHP wurde abgeschafft. Neu konnte im Kanton Luzern jeder (mit Ausnahme der Akupunkteure)  eine Naturheilpraxis eröffnen – egal ob gut, schlecht oder gar nicht ausgebildet. Diese Situation schadete der qualifizierten Naturheilkunde und dem Patienten­schutz. Der «Verein Luzerner NaturheilpraktikerInnen» setzte sich deshalb seit 2006 mit grossem Engagement für die Wiedereinführung der Praxisbewilligung für NHP ein. Unzählige Gespräche mit Regierung, Behörden, Kantonsräten, nationalen Verbänden und Fachpersonen wurden geführt und fundierte Grundlagenpapiere erstellt. Nach 14 Jahren qualifiziertem Engagement wurde im Herbst 2020 in einer Teilrevision des Gesundheitsgesetzes die Praxisbewilligung für NHP endlich wieder eingeführt. Für bisher praktizierende NHP galt eine schweizweit sehr fortschrittliche und faire Übergangslösung. Damit konnte ein langer Kampf für die Qualifizierung der Naturheilpraktik und für den Patientenschutz im Kanton Luzern erfolgreich beendet werden.

Weitere Verankerung der Naturheilpraktik in der Bevölkerung und im stationären Bereich

Für viele Patienten und Pa­tientinnen sind NaturheilpraktikerInnen erste Anlaufstelle bei Beschwerden aller Art, ob akut oder chro­nisch, ernst oder harmlos. NaturheilpraktikerInnen nehmen damit die Stelle von Grundversorgern im naturheilkundlichen Bereich ein. Auch mit unseren Methoden (Ayurveda, Homöopathie, TCM und TEN) können, je nach Fall, chronische Krankheiten gelindert oder geheilt, akute Krankheiten überstanden und täglich eingenommene schulmedizinische Medikamente verantwortungsvoll in Zusammenarbeit mit den Schulmedizinern reduziert oder abgesetzt werden. Überzeugt vom Potential unserer Methoden engagieren wir uns für die weitere Förderung der professionellen und qualifizierten Naturheilpraktik im Kanton Luzern und ihre weitere Verankerung in der Luzerner Bevölkerung und im stationären Bereich.  

 

Vorstand

Verein Luzerner NaturheilpraktikerInnen

 

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Der Newsletter Nr. 34 vom Mai 2022 ist online.

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